Unverschuldeter Irrtum : LG Salzburg 20 Cga 93/94t v.24.11.1994

Das Dienstversäumnis muss vom Arbeitgeber, ein Schuldausschliessungsgrund vom Arbeitnehmer bewiesen werden. Das Dienstversäumnis muss auch pflichtwidrig sein; liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, ist Pflichtwidrigkeit nicht gegeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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