Unverschuldeter Irrtum : LG Salzburg 20 Cga 93/94t v.24.11.1994
Das Dienstversäumnis muss vom Arbeitgeber, ein Schuldausschliessungsgrund vom Arbeitnehmer bewiesen werden. Das Dienstversäumnis muss auch pflichtwidrig sein; liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, ist Pflichtwidrigkeit nicht gegeben.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.10.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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