Wie frei darf ein Häftling sein? : Haftausgänge: Für das "Leben danach" notwendig - aber umstritten
Wiedereingliederung muss in der Haft beginnen. Sagt die Justiz. Doch immer wieder benutzen Häftlinge Gefängnisausflüge zur Flucht. Und die Bevölkerung ist verunsichert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.10.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.87 Resozialisierung
343.8 Strafvollzug 351.75 Sicherheit, öffentliche 301.153 Meinung, öffentliche |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 343.87 Resozialisierung | Dokument Nr. A-894715 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |