Mutterschutz: Kündigung und Betriebsstillegung bei Konkurs : OGH 8 Ob 2092/96k v.12.9.1996
Bei konkursbedingtem Austritt während des Karenzurlaubs gebührt Kündigungsentschädigung nicht bis zum Ablauf einer fiktiven Kündigungfrist ab dem Ende des Karenzurlaubs, sondern nur bis zum Ablauf einer fiktiven Kündigungsfrist nach Kündigung wegen Betriebsstillegung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (8 (1997) Nr.1)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
331.13 Austritt: Arbeit 351.83 Mutterschutz 347.736 Konkurs 347.736 Konkursrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub | Dokument Nr. A-893544 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |