Mutterschutz: Kündigung und Betriebsstillegung bei Konkurs : OGH 8 Ob 2092/96k v.12.9.1996

Bei konkursbedingtem Austritt während des Karenzurlaubs gebührt Kündigungsentschädigung nicht bis zum Ablauf einer fiktiven Kündigungfrist ab dem Ende des Karenzurlaubs, sondern nur bis zum Ablauf einer fiktiven Kündigungsfrist nach Kündigung wegen Betriebsstillegung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
331.13 Austritt: Arbeit
351.83 Mutterschutz
347.736 Konkurs
347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub Dokument Nr. A-893544 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage