Bildschirmschreibsystem : Urteil des Thüringer Landessozialgerichts L-3/Kr 221/94 v.7.6.1995, rechtskräftig
Der Einsatz eines Bildschirmschreibsystems zur Verbesserung der schulischen Leistungen eines behinderten Kindes gleicht die Behinderung nicht unmittelbar aus, sondern mildert nur deren Folgen und Auswirkungen. Seine Anschaffung fällt nicht unter die Leistungspflicht der Krankenversicherung, sondern...
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Veröffentlicht in: | Die Sozialversicherung (51 (1996) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.09.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 3-056.2 Behinderte 007.5 EDV 331.021F Bildschirmarbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Einsatz eines Bildschirmschreibsystems zur Verbesserung der schulischen Leistungen eines behinderten Kindes gleicht die Behinderung nicht unmittelbar aus, sondern mildert nur deren Folgen und Auswirkungen. Seine Anschaffung fällt nicht unter die Leistungspflicht der Krankenversicherung, sondern ist Aufgabe der beruflichen Rehabilitation. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |