Bildschirmschreibsystem : Urteil des Thüringer Landessozialgerichts L-3/Kr 221/94 v.7.6.1995, rechtskräftig

Der Einsatz eines Bildschirmschreibsystems zur Verbesserung der schulischen Leistungen eines behinderten Kindes gleicht die Behinderung nicht unmittelbar aus, sondern mildert nur deren Folgen und Auswirkungen. Seine Anschaffung fällt nicht unter die Leistungspflicht der Krankenversicherung, sondern...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung (51 (1996) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
3-056.2 Behinderte
007.5 EDV
331.021F Bildschirmarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. A-893479 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage