Ein bisschen Zeit gewonnen : Eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verspricht vor allem kleineren Unternehmen Erleichterung bei der Gefahrenevaluierung

Für die Fertigstellung der entsprechenden Dokumentationen wurden die Fristen erstreckt / Im Gegenzug wurde auf Wunsch der Arbeitnehmerseite die Bestimmung ins Gesetz aufgenommen, dass Kündigungen oder Entlassungen von Sicherheitsvertrauenspersonen der jeweiligen Arbeiterkammer zu melden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die neue Wirtschaft und ihr Betrieb (Nr.1)
VerfasserIn: Schuster, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
340.134 Gesetzgebung
061.1:380.15 WK
061.1:331 AK
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz Dokument Nr. A-892422 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage