Ein bisschen Zeit gewonnen : Eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verspricht vor allem kleineren Unternehmen Erleichterung bei der Gefahrenevaluierung
Für die Fertigstellung der entsprechenden Dokumentationen wurden die Fristen erstreckt / Im Gegenzug wurde auf Wunsch der Arbeitnehmerseite die Bestimmung ins Gesetz aufgenommen, dass Kündigungen oder Entlassungen von Sicherheitsvertrauenspersonen der jeweiligen Arbeiterkammer zu melden sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die neue Wirtschaft und ihr Betrieb (Nr.1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.01.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
340.134 Gesetzgebung 061.1:380.15 WK 061.1:331 AK |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-892422 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |