Dienstnehmerhaftung für Fristversäumnis : ASG Wien 17 Cga 24/96i v.4.6.1996, rk
Das Verhalten der Arbeitnehmerin kann nicht als grob fahrlässig qualifiziert werden, wenn sie die Weisung hatte, fristgebundene Schriftstücke, jedenfalls aber Ratenansuchen, stets erst am allerletzten Tag der Frist zur Post zu geben; es wurden nämlich nicht nur jene Schriftsätze erst im letzten Auge...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.01.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
656.87 Postzustellung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-892418 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |