Betriebspensionsanspruch nach Auflösung des Dienstverhältnisses vor Erreichung des Anfallsalters : OGH 8 Ob A 2093/96v v.23.5.1996
Bei Pensionssystemen, die ihre Leistung dem Grunde und der Höhe nach von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig machen, ist vorweg nicht anzunehmen, dass auch noch die Betriebszugehörigkeit im Fälligkeitszeitpunkt (Anfallsalter) gegeben sein muss. Dies würde eine unvergleichlich längere Bindun...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.01.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-892417 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |