Betriebspensionsanspruch nach Auflösung des Dienstverhältnisses vor Erreichung des Anfallsalters : OGH 8 Ob A 2093/96v v.23.5.1996

Bei Pensionssystemen, die ihre Leistung dem Grunde und der Höhe nach von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig machen, ist vorweg nicht anzunehmen, dass auch noch die Betriebszugehörigkeit im Fälligkeitszeitpunkt (Anfallsalter) gegeben sein muss. Dies würde eine unvergleichlich längere Bindun...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.01.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-892417 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage