Auslegung des § 10a Abs.1 und 2 MSchG : OGH 8 Ob A 288/95 v.18.1.1996

Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung legt nahe, dass § 10a Abs.1 und Abs.2 MSchG zueinander im Verhältnis einer Generalklausel zu der folgenden beispielsweisen Aufzählung stehen / Es schadet nicht, dass die die Befristung begründende Mehrarbeit nicht ständig ausgeübt wurde, da der die Befristun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.6)
VerfasserIn: Knöfler, Mathilde
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.116 Arbeitsvertrag, befristeter
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-891744 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage