Auslegung des § 10a Abs.1 und 2 MSchG : OGH 8 Ob A 288/95 v.18.1.1996
Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung legt nahe, dass § 10a Abs.1 und Abs.2 MSchG zueinander im Verhältnis einer Generalklausel zu der folgenden beispielsweisen Aufzählung stehen / Es schadet nicht, dass die die Befristung begründende Mehrarbeit nicht ständig ausgeübt wurde, da der die Befristun...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.116 Arbeitsvertrag, befristeter 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-891744 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |