Kündigung im Zuge von Rationalisierungsmassnahmen : OLG Wien 8 Ra 63/96k v.22.4.1996

Wird der Posten eines gekündigten Arbeitnehmers nicht nachbesetzt, sondern seine Arbeit in der Normalarbeitszeit auf andere verbliebene Mitarbeiter aufgeteilt, ergibt sich, dass dessen Tätigkeit für den Fortbestand des Unternehmens nicht zwingend weiterausgeübt werden musste. Eine solche Rationalisi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
65.011.42 Rationalisierung
331.15 Arbeitsverfassung
331.17 Sozialplan
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird der Posten eines gekündigten Arbeitnehmers nicht nachbesetzt, sondern seine Arbeit in der Normalarbeitszeit auf andere verbliebene Mitarbeiter aufgeteilt, ergibt sich, dass dessen Tätigkeit für den Fortbestand des Unternehmens nicht zwingend weiterausgeübt werden musste. Eine solche Rationalisierung ist aber durch die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung durch die Erstellung eines Sozialplans gerechtfertigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog