Kündigung im Zuge von Rationalisierungsmassnahmen : OLG Wien 8 Ra 63/96k v.22.4.1996
Wird der Posten eines gekündigten Arbeitnehmers nicht nachbesetzt, sondern seine Arbeit in der Normalarbeitszeit auf andere verbliebene Mitarbeiter aufgeteilt, ergibt sich, dass dessen Tätigkeit für den Fortbestand des Unternehmens nicht zwingend weiterausgeübt werden musste. Eine solche Rationalisi...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
65.011.42 Rationalisierung 331.15 Arbeitsverfassung 331.17 Sozialplan 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird der Posten eines gekündigten Arbeitnehmers nicht nachbesetzt, sondern seine Arbeit in der Normalarbeitszeit auf andere verbliebene Mitarbeiter aufgeteilt, ergibt sich, dass dessen Tätigkeit für den Fortbestand des Unternehmens nicht zwingend weiterausgeübt werden musste. Eine solche Rationalisierung ist aber durch die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung durch die Erstellung eines Sozialplans gerechtfertigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |