Abfertigungsanspruch nach Auflösung während der saisonalen Aussetzung : § 9 Abs.6 und 7 AlVG / OGH 9 Ob A 105/96 v.15.5.1996

Die Begünstigungen des § 9 Abs.6 und 7 AlVG sind nicht auf alle Fälle saisonal bedingter Beendigungen der Tätigkeit anzuwenden, sondern nur auf jene, die auch mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbunden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.12)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.811 Saisonarbeit
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-891573 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage