Änderungen in der Weisungshierarchie durch Umstrukturierung : ASG Wien 24 Cga 147/94a v.11.10.1995, rk

Haben sich für die Beschäftigten ihre Arbeitsbedingungen in keiner Weise verändert und tragen sie nur die Funktionsbezeichnung "Gruppenleiter" statt früher "Abteilungsleiter" und wurde ihnen ein weiterer Vorgesetzter in der Weisungshierarchie vorangestellt, liegt darin noch keine...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
65.012 Betriebsorganisation
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.15 Mitbestimmung
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-891287 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage