Blosses Gerede : Wird die Arbeitsverweigerung nur angekündigt, so ist dies noch kein Entlassungsgrund / Der Oberste Gerichtshof entschied
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Veröffentlicht in: | Die neue Wirtschaft und ihr Betrieb (Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.011 Arbeitspflicht 331.14 Arbeitsordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-890765 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |