Dienstnehmereigenschaft von Zeitungskolporteuren : VwGH 95/13/0220 v.31.7.1996

Bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit eines Kolporteurs befindet er sich in einer persönlichen Abhängigkeit zu seinem Auftraggeber und ist zur Befolgung der seine Tätigkeit betreffenden Weisungen verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.33 Presse: Vertrieb
331.116 Arbeitsverhältnis
347.44 Werkvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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