Riskante Verhandlungen mit unzuständigem Betriebsrat : Interessenausgleich / Verlegung eines Betriebes / BAG 1 AZR 542/95 v.24.1.1996
Der Versuch eines Interessenausgleichs im Sinne von § 113 Abs.3 BetrVG erfordert die Verhandlung mit dem zuständigen Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat. Bei der Verlegung eines Betriebs und der Zusammenlegung mit einem anderen ist der Gesamtbetriebsrat zuständig.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 21.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.012 Betriebsorganisation
331.15 Mitbestimmung 331.152 Betriebsrat 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.012 Betriebsorganisation | Dokument Nr. A-890295 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |