Werbung per Telegramm ist sittenwidrig
Der OGH sagt: Die Telegrammzusendung an Personen, mit denen keine Geschäftsverbindung besteht, sowie eine Aufforderung zur Absage eines Gewinns ist sittenwidrig.
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Veröffentlicht in: | Tiroler Tageszeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 17.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.1 Werbung
347.776 Wettbewerb, unlauterer 061.1:331 AK 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der OGH sagt: Die Telegrammzusendung an Personen, mit denen keine Geschäftsverbindung besteht, sowie eine Aufforderung zur Absage eines Gewinns ist sittenwidrig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |