Die Benachteiligung der Frau hält in der Pension an

Setzt man die Gesamtpension eines ledigen Mannes, so erhält eine ledige Frau nur eine Rente in Höhe von 61 Prozent dieses Betrages, eine verheiratete Frau im Schnitt nur 23 Prozent und eine geschiedene Frau 50 Prozent davon.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Kaserer, Waltraud
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Passive Person:Marin, Bernd
Konrad, Helga
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
647.211 Hausfrau
347.627 Ehescheidung
331.021F Hausarbeit
372 Kindererziehung
177.5 Ungleichheit, soziale
368.372 Pensionsversicherung, private
396 Frauenfrage
368.46 Witwenpension
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten Dokument Nr. A-889006 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage