Anspruchslohn überlassener Arbeitskräfte : VwGH 93/08/0208 v.28.11.1995

Ist im jeweiligen Grundvertrag keine ausschliessliche Überlassung eines Arbeitnehmers an nur einen Beschäftiger oder in einem Industriezweig vereinbart worden, kann - schon wegen der nach § 11 Abs.1 Z.1 AÜG vor und unabhängig von der Überlassung zwingend vorzunehmenden Festlegung des Grundentgelts -...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.2 Lohn
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit Dokument Nr. A-888849 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage