Freizügig - wie noch nie : Jede Bürgerin und jeder Bürger eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft hat das Recht, in einem anderen Staat der EU zu arbeiten, ohne dabei Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Wodurch dieses Postulat in der Praxis wenn nicht ver-, so doch behindert wird, zeigt sich insbesondere in den Grenzregionen: Hier wurzeln die Aufgaben der interregionalen Gewerkschaftsräte

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Mitbestimmung (41 (1995) Nr.6 S.28-31)
VerfasserIn: Müller, Gloria
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische: Integration, soziale
331.881 Gewerkschaft
351.83 Sozialrecht
351.83 Arbeitsrecht
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische: Integration, soziale Dokument Nr. A-888468 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage