Leitende Angestellte und Frauennachtarbeitsverbot : VwGH 94/11/0131 v.19.3.1996

Auch wenn eine Arbeitnehmerin als Abteilungsleiterin für den Textil- und Teppichbereich (hier: für 19 Mitarbeiter) dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden und berichtspflichtig ist, eine Zeitstempelkarte verwenden muss und hinsichtlich ihrer Entlohnung über keinen Sondervertrag verfügt, reicht es...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021.812.2 Nachtarbeit
331.77 Angestellte, leitende
396.5 Frauenarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.021.812.2 Nachtarbeit Dokument Nr. A-888440 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage