Versetzung wegen dienstlicher Spannungen durch Rechtmässigkeitsbedenken : VwGH 95/12/0122 v.6.9.1995
...zu versetzen ist der für die unrechtmässigen Handlungen verantwortliche Bedienstete, auch wenn er ein Vorgesetzter ist / Zeigen Erhebungen aber, dass die Ursache an den Spannungen und Konflikten nicht in einem rechtswidrigen Vorgehen, gleich welcher Seite, begründet war, sie aber bei objektiver B...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083 Beamte: Versetzung
35.083 Dienstordnung 35.082/.083 Dienstrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | ...zu versetzen ist der für die unrechtmässigen Handlungen verantwortliche Bedienstete, auch wenn er ein Vorgesetzter ist / Zeigen Erhebungen aber, dass die Ursache an den Spannungen und Konflikten nicht in einem rechtswidrigen Vorgehen, gleich welcher Seite, begründet war, sie aber bei objektiver Betrachtung im ausserrechtlichen Bereich klar auf einer Seite gelegen ist, darf der "unschuldige Bedienstete" nicht versetzt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |