Versetzung wegen dienstlicher Spannungen durch Rechtmässigkeitsbedenken : VwGH 95/12/0122 v.6.9.1995

...zu versetzen ist der für die unrechtmässigen Handlungen verantwortliche Bedienstete, auch wenn er ein Vorgesetzter ist / Zeigen Erhebungen aber, dass die Ursache an den Spannungen und Konflikten nicht in einem rechtswidrigen Vorgehen, gleich welcher Seite, begründet war, sie aber bei objektiver B...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083 Beamte: Versetzung
35.083 Dienstordnung
35.082/.083 Dienstrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.083 Beamte: Versetzung Dokument Nr. A-888438 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage