Versetzung wegen dienstlicher Spannungen durch Rechtmässigkeitsbedenken : VwGH 95/12/0122 v.6.9.1995
...zu versetzen ist der für die unrechtmässigen Handlungen verantwortliche Bedienstete, auch wenn er ein Vorgesetzter ist / Zeigen Erhebungen aber, dass die Ursache an den Spannungen und Konflikten nicht in einem rechtswidrigen Vorgehen, gleich welcher Seite, begründet war, sie aber bei objektiver B...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083 Beamte: Versetzung
35.083 Dienstordnung 35.082/.083 Dienstrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 35.083 Beamte: Versetzung | Dokument Nr. A-888438 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |