Das Recht auf eigenes Geld - wenigstens im Alter

Bei einer Scheidung müsste auch der während der Ehe angesammelte Pensionsversicherungsanspruch geteilt werden. Da müssten zwar die Männer einiges hergeben, aber immerhin hätten sie ja von der (unbezahlten) Haus-Arbeit ihrer Frauen profitiert.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Baldinger, Inge
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
647.211 Hausfrau
331.021F Hausarbeit
372 Kindererziehung
396 Frauenfrage
347.627 Ehescheidung
329F ÖVP
329F SPÖ
396.5 Frauenarbeit
304 Sozialreform
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten Dokument Nr. A-888420 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage