Das Recht auf eigenes Geld - wenigstens im Alter
Bei einer Scheidung müsste auch der während der Ehe angesammelte Pensionsversicherungsanspruch geteilt werden. Da müssten zwar die Männer einiges hergeben, aber immerhin hätten sie ja von der (unbezahlten) Haus-Arbeit ihrer Frauen profitiert.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Salzburger Nachrichten |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
647.211 Hausfrau 331.021F Hausarbeit 372 Kindererziehung 396 Frauenfrage 347.627 Ehescheidung 329F ÖVP 329F SPÖ 396.5 Frauenarbeit 304 Sozialreform |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten | Dokument Nr. A-888420 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |