Verlängerung der Schutzfrist nach Früh-, Mehrlings-oder Kaiserschnittgeburten : OGH 10 Ob S 2248/96b v.20.8.1996

Arbeitnehmerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach ihrer Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens 12 Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3 Abs.1 MSchG) vor der Entbindung eingetrete...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
618.4 Geburt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-888090 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage