Gleiche Rechte für ausländische Arbeitnehmer?
Gesetzliche Differenzierungen zwischen In- und Ausländern müssen sachlich gerechtfertigt sein. Der in § 53 Abs.1 ArbVG vorgesehene Ausschluss der Ausländer vom passiven Wahlrecht für die Betriebsratswahl ist wegen Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung gleichheitswidrig. Auch die Nichtberücksichtigu...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.10 S.477-486)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.152 Betriebsrat 331.152 Betriebsratswahl 331.817(094.5) Urlaubsrecht 34.038 Rechtsprechung 331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gesetzliche Differenzierungen zwischen In- und Ausländern müssen sachlich gerechtfertigt sein. Der in § 53 Abs.1 ArbVG vorgesehene Ausschluss der Ausländer vom passiven Wahlrecht für die Betriebsratswahl ist wegen Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung gleichheitswidrig. Auch die Nichtberücksichtigung gleichwertiger Dienstzeiten im Ausland in § 3 Abs.2 Z.1, 6 UrlG ist gleichheitswidrig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |