Gleiche Rechte für ausländische Arbeitnehmer?

Gesetzliche Differenzierungen zwischen In- und Ausländern müssen sachlich gerechtfertigt sein. Der in § 53 Abs.1 ArbVG vorgesehene Ausschluss der Ausländer vom passiven Wahlrecht für die Betriebsratswahl ist wegen Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung gleichheitswidrig. Auch die Nichtberücksichtigu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.10 S.477-486)
VerfasserIn: Runggaldier, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.152 Betriebsrat
331.152 Betriebsratswahl
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gesetzliche Differenzierungen zwischen In- und Ausländern müssen sachlich gerechtfertigt sein. Der in § 53 Abs.1 ArbVG vorgesehene Ausschluss der Ausländer vom passiven Wahlrecht für die Betriebsratswahl ist wegen Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung gleichheitswidrig. Auch die Nichtberücksichtigung gleichwertiger Dienstzeiten im Ausland in § 3 Abs.2 Z.1, 6 UrlG ist gleichheitswidrig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog