Gleiche Rechte für ausländische Arbeitnehmer?

Gesetzliche Differenzierungen zwischen In- und Ausländern müssen sachlich gerechtfertigt sein. Der in § 53 Abs.1 ArbVG vorgesehene Ausschluss der Ausländer vom passiven Wahlrecht für die Betriebsratswahl ist wegen Fehlen einer sachlichen Rechtfertigung gleichheitswidrig. Auch die Nichtberücksichtigu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (14 (1996) Nr.10 S.477-486)
VerfasserIn: Runggaldier, Ulrich
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.152 Betriebsrat
331.152 Betriebsratswahl
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische Dokument Nr. A-887926 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage