Bei Auslands-Übungen Rechtslücke im Heer : Mit Gesetzeskrücken muss sich das Heer bei Auslands-Übungen behelfen. Die Soldaten sind auf "Dienstreise" und nicht verpflichtet, Befehle zu befolgen

Zivildienstlösung nächste Woche? / Einem stellt Fasslabend Ultimatum / Fix ist die zwölfmonatige Dauer.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Neuwirth, Dietmar
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Einem, Caspar
Fasslabend, Werner
Klassifikation:355.1 Bundesheer
355.45 Landesverteidigung
343.3 Sicherheit, nationale
355.245 Zivildienst
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 355.1 Bundesheer Dokument Nr. A-887800 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage