Telegrammwerbung und Einladungen an Privatpersonen : OGH 4 Ob 2141/96v v.25.6.1996 - Gesundes Schlafen
Ähnlich wie die Telefonwerbung kann auch die Werbung mit Telegrammen eine unzumutbare Belästigung sein. Eine einseitige und noch dazu unzulässige Werbemassnahme schafft keine Geschäftsbeziehung, die andere Werbemassnahmen rechtfertigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (7 (1996) Nr.10)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.10.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.1 Werbung
656.87 Postzustellung 347.776 Wettbewerb, unlauterer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 659.1 Werbung | Dokument Nr. A-887112 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |