Kein Schulungsarbeitslosengeld nach Austritt wegen Insolvenz : VwGH 96/08/0058 v.23.4.1996

(AlVG § 18 Abs.8) / Erklärt eine Arbeitnehmerin nach ihrem Karenzurlaub wegen Insolvenz des Arbeitgebers ihren gerechtfertigten vorzeitigen Austritt, hat sie keinen Anspruch auf Schulungsarbeitslosengeld.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.13 Austritt: Arbeit
347.736 Insolvenz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(AlVG § 18 Abs.8) / Erklärt eine Arbeitnehmerin nach ihrem Karenzurlaub wegen Insolvenz des Arbeitgebers ihren gerechtfertigten vorzeitigen Austritt, hat sie keinen Anspruch auf Schulungsarbeitslosengeld.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog