Kein Schulungsarbeitslosengeld nach Austritt wegen Insolvenz : VwGH 96/08/0058 v.23.4.1996
(AlVG § 18 Abs.8) / Erklärt eine Arbeitnehmerin nach ihrem Karenzurlaub wegen Insolvenz des Arbeitgebers ihren gerechtfertigten vorzeitigen Austritt, hat sie keinen Anspruch auf Schulungsarbeitslosengeld.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.10.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.13 Austritt: Arbeit 347.736 Insolvenz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (AlVG § 18 Abs.8) / Erklärt eine Arbeitnehmerin nach ihrem Karenzurlaub wegen Insolvenz des Arbeitgebers ihren gerechtfertigten vorzeitigen Austritt, hat sie keinen Anspruch auf Schulungsarbeitslosengeld. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |