Kein Schulungsarbeitslosengeld nach Austritt wegen Insolvenz : VwGH 96/08/0058 v.23.4.1996

(AlVG § 18 Abs.8) / Erklärt eine Arbeitnehmerin nach ihrem Karenzurlaub wegen Insolvenz des Arbeitgebers ihren gerechtfertigten vorzeitigen Austritt, hat sie keinen Anspruch auf Schulungsarbeitslosengeld.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.13 Austritt: Arbeit
347.736 Insolvenz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-887109 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage