Kreditzusage : OGH 4 Ob 586/95 v.21.11.1995
Die Zusage, dass dem Anleger im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaft lastenfreie Immobilien als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen, wird mit der Verpfändung der Hausanteilscheine an die Bank Gegenstand des Kreditvertrages; der Irrtum darüber ist daher ein Geschäftsirrtum.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank-Archiv (44 (1996) Nr.5 S.379-382)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.05.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.714 Investmentgesellschaft
336.77 Kredit 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 336.714 Investmentgesellschaft | Dokument Nr. A-885768 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |