Kreditzusage : OGH 4 Ob 586/95 v.21.11.1995

Die Zusage, dass dem Anleger im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaft lastenfreie Immobilien als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen, wird mit der Verpfändung der Hausanteilscheine an die Bank Gegenstand des Kreditvertrages; der Irrtum darüber ist daher ein Geschäftsirrtum.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (44 (1996) Nr.5 S.379-382)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.714 Investmentgesellschaft
336.77 Kredit
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.714 Investmentgesellschaft Dokument Nr. A-885768 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage