Musikgruppe mit genereller Vertretungsbefugnis : VwGH 93/08/0135 v.17.10.1995

Die Vertragsklausel berechtigt die Musiker, sich jederzeit und völlig frei, d.h. nach Gutdünken, vertreten zu lassen. Von einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 4 Abs.2 ASVG kann daher im vorliegenden Fall nicht gesprochen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.04.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
78.071 Musiker
347.44 Werkvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag Dokument Nr. A-885737 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage