Musikgruppe mit genereller Vertretungsbefugnis : VwGH 93/08/0135 v.17.10.1995
Die Vertragsklausel berechtigt die Musiker, sich jederzeit und völlig frei, d.h. nach Gutdünken, vertreten zu lassen. Von einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 4 Abs.2 ASVG kann daher im vorliegenden Fall nicht gesprochen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.04.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
78.071 Musiker 347.44 Werkvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag | Dokument Nr. A-885737 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |