Feststellungsverfahren nach § 8a KartG und kartellrechtliches Bussgeldverfahren : KOG 16 Okt 8/95 v.26.2.1996

Der blosse Verdacht, es könnte ein Franchise-Vertrag abgeschlossen worden sein, reicht ohne nähere Behauptungen über seinen Inhalt nicht dafür aus, ein Feststellungsverfahren gem. § 8a KartG dahingehend einzuleiten, ob eine vertikale Vertriebsbindung nach § 30a Abs.1 KartG vorliegt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.9)
VerfasserIn: Wollmann, Hanno
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.8 Kartell
658.8 Absatzpolitik
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
061.1:331 AK
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 338.8 Kartell Dokument Nr. A-884332 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage