Mitteilungsobliegenheit für Schwangere : OGH 8 Ob A 2003/96h v.14.3.1996

Die Pflicht der Arbeitnehmerin gem. § 10 Abs.2 MSchG, dem Arbeitgeber zur Wahrung des Kündigungsschutzes von der Schwangerschaft Mitteilung zu machen, ist auf den Entlassungsschutz analog anzuwenden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (7 (1996) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.13 Entlassung: Arbeit
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Pflicht der Arbeitnehmerin gem. § 10 Abs.2 MSchG, dem Arbeitgeber zur Wahrung des Kündigungsschutzes von der Schwangerschaft Mitteilung zu machen, ist auf den Entlassungsschutz analog anzuwenden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog