Mitteilungsobliegenheit für Schwangere : OGH 8 Ob A 2003/96h v.14.3.1996
Die Pflicht der Arbeitnehmerin gem. § 10 Abs.2 MSchG, dem Arbeitgeber zur Wahrung des Kündigungsschutzes von der Schwangerschaft Mitteilung zu machen, ist auf den Entlassungsschutz analog anzuwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (7 (1996) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.13 Entlassung: Arbeit 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-884330 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |