Im Eiltempo ins Kriminal: Strafverfügungen nicht leichtfertig hinnehmen
Es muss davor gewarnt werden, den Anwendungsbereich der Strafverfügung durch Anhebung der höchstmöglichen Geldstrafe auszuweiten. Das ist zwar nicht geplant, könnte aber angesichts der Budgetknappheit naheliegend erscheinen. Das ordentliche Verfahren mag teurer und belastender sein, schützt den Besc...
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Veröffentlicht in: | Die Presse |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.35 Verwaltungsstrafrecht
351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsmittel |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es muss davor gewarnt werden, den Anwendungsbereich der Strafverfügung durch Anhebung der höchstmöglichen Geldstrafe auszuweiten. Das ist zwar nicht geplant, könnte aber angesichts der Budgetknappheit naheliegend erscheinen. Das ordentliche Verfahren mag teurer und belastender sein, schützt den Beschuldigten aber vor leichtfertiger Verurteilung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |