Staaten haften bei Verstoss gegen EU-Recht : EuGH präzisiert Entschädigungspflicht der Mitgliedsländer / EuGH Rs. C-46/93

Die elsässische Brasserie du Pecheur musste ihre Ausfuhren nach Deutschland 1981 einstellen, nachdem die deutschen Behörden beanstandet hatten, das von ihr gebraute Bier entspreche nicht dem deutschen Reinheitsgebot.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.03.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51:352/354 Haftung, öffentliche
340.132 Rechtsangleichung
663.2 Bier
382.5 Importbeschränkung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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