Staaten haften bei Verstoss gegen EU-Recht : EuGH präzisiert Entschädigungspflicht der Mitgliedsländer / EuGH Rs. C-46/93
Die elsässische Brasserie du Pecheur musste ihre Ausfuhren nach Deutschland 1981 einstellen, nachdem die deutschen Behörden beanstandet hatten, das von ihr gebraute Bier entspreche nicht dem deutschen Reinheitsgebot.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.03.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51:352/354 Haftung, öffentliche
340.132 Rechtsangleichung 663.2 Bier 382.5 Importbeschränkung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.51:352/354 Haftung, öffentliche | Dokument Nr. A-884228 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |