Krankenkassen müssen auch für Simulanten zahlen : Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Operationskosten / Von Krankenhaus zu Krankenhaus "gewandert" / 3 RK 2/96 v.21.August 1996

Die Entscheidung des Krankenhausarztes, der eine Behandlung des Simulanten als notwendig einschätzte, verpflichte die Kassen die Kosten zu tragen. Hier habe man keinerlei Ermessensspielraum. Das sei nur dann nicht der Fall, wenn bereits absehbar gewesen sei, dass der Patient den Arzt täuschen wollte...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. A-883559 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage