Krankenkassen müssen auch für Simulanten zahlen : Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Operationskosten / Von Krankenhaus zu Krankenhaus "gewandert" / 3 RK 2/96 v.21.August 1996
Die Entscheidung des Krankenhausarztes, der eine Behandlung des Simulanten als notwendig einschätzte, verpflichte die Kassen die Kosten zu tragen. Hier habe man keinerlei Ermessensspielraum. Das sei nur dann nicht der Fall, wenn bereits absehbar gewesen sei, dass der Patient den Arzt täuschen wollte...
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-883559 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |