Erstattungspflicht bei nicht zugelassenen Arzneimitteln und nicht gesicherten Heilmethoden : OGH 10 b S 52/96 v.26.3.1996

Hat sich der nach (offenbar schulmedizinischer) Behandlung mit Interferon (Roferon) lebensbedrohlich verschlechterte Zustand eines patienten durch die hierauf begonnene und ärztlicherseits verschriebene Ukraintherapie beheben lassen, kann schon allein deshalb die Erstattung der im konkreten Fall ang...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1996) Nr.4770)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
615 Heilmittel
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. A-883412 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage