Gaugg blitzte mit Klage gegen BSK ab : Klagenfurts FPÖ-Vizebürgermeister spricht von einem "politischen Urteil" und kündigte Berufung an. Laut Urteil bleiben aber Bank und Politik unvereinbar / Urteil mit Hausverstand

Ob Gaugg auch im Berufungsverfahren die AK-Rechtshilfe beanspruchen kann, wird erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils von der AK-Rechtsabteilung entschieden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kärntner Tageszeitung
VerfasserIn: Kuscher, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Gaugg, Reinhart
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
340.96 Prozess
329F FPÖ: Parteifunktionär
336.71 Bank
061.1:331 AK
34.03 Rechtsschutz
Region:Kärnten
Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Arbeitsrecht Dokument Nr. A-883385 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage