Ziele der EU-Nachweisrichtlinie - Unmittelbare Anwendbarkeit : Vorlage zum EuGH / LAG Hamm, 4 Sa 487/96 Beschluss v.9.7.1996

Bezwecken die Bestimmungen des Art. 2 der "Richtlinie über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen" eine Verbesserung der Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (49 (1996) Nr.32)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.123 Arbeitspapiere
65.012.45 Unternehmensinformation
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
EU
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