Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst : BAG 6 AZR 350/93 v.25.7.1996

Erst, soweit sie die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten von 38,5 Stunden überschreiten, erhalten auch teilzeitbeschäftigte Angestellte Überstundenvergütung (§ 34 Abs.1 BAT) / Die Klägerinnen werden entgegen der von ihnen und einem Teil der erstinstanzliche...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (51 (1996) Nr.32 S.1670-1671)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.814 Überstunde
301.172 Diskriminierung
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit Dokument Nr. A-882432 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage