Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst : BAG 6 AZR 350/93 v.25.7.1996
Erst, soweit sie die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten von 38,5 Stunden überschreiten, erhalten auch teilzeitbeschäftigte Angestellte Überstundenvergütung (§ 34 Abs.1 BAT) / Die Klägerinnen werden entgegen der von ihnen und einem Teil der erstinstanzliche...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (51 (1996) Nr.32 S.1670-1671)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
331.814 Überstunde 301.172 Diskriminierung 35.08 Dienst, öffentlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit | Dokument Nr. A-882432 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |