Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst : BAG 6 AZR 350/93 v.25.7.1996
Erst, soweit sie die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten von 38,5 Stunden überschreiten, erhalten auch teilzeitbeschäftigte Angestellte Überstundenvergütung (§ 34 Abs.1 BAT) / Die Klägerinnen werden entgegen der von ihnen und einem Teil der erstinstanzliche...
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (51 (1996) Nr.32 S.1670-1671)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Teilzeitarbeit
331.814 Überstunde 301.172 Diskriminierung 35.08 Dienst, öffentlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erst, soweit sie die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten von 38,5 Stunden überschreiten, erhalten auch teilzeitbeschäftigte Angestellte Überstundenvergütung (§ 34 Abs.1 BAT) / Die Klägerinnen werden entgegen der von ihnen und einem Teil der erstinstanzlichen Gerichte vertretenen Auffassung durch diese Tarifregelung weder als Frauen noch als Teilzeitkräfte im Sinn des Art.11 EGV, des Art.3 Abs.3 und 1 GG und des § 2 Abs.1 BeschFG diskriminiert. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |