Überstundenvergütung für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst : BAG 6 AZR 350/93 v.25.7.1996

Erst, soweit sie die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten von 38,5 Stunden überschreiten, erhalten auch teilzeitbeschäftigte Angestellte Überstundenvergütung (§ 34 Abs.1 BAT) / Die Klägerinnen werden entgegen der von ihnen und einem Teil der erstinstanzliche...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (51 (1996) Nr.32 S.1670-1671)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.814 Überstunde
301.172 Diskriminierung
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erst, soweit sie die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten von 38,5 Stunden überschreiten, erhalten auch teilzeitbeschäftigte Angestellte Überstundenvergütung (§ 34 Abs.1 BAT) / Die Klägerinnen werden entgegen der von ihnen und einem Teil der erstinstanzlichen Gerichte vertretenen Auffassung durch diese Tarifregelung weder als Frauen noch als Teilzeitkräfte im Sinn des Art.11 EGV, des Art.3 Abs.3 und 1 GG und des § 2 Abs.1 BeschFG diskriminiert.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog