Gesundheitsschutz und Freier Warenverkehr : EuGH Rs. C-293/94 v.27.6.1996 - Brandsma

Nationale Rechtsvorschriften, durch die es untersagt wird, ein Biozid-Produkt, das gefährliche Stoffe enthält, wie das hier in Rede stehende Erzeugnis ohne vorherige Zulassung durch die zuständigen Behörden in den Verkehr zu bringen, sind nach Artikel 36 EG-Vertrag gerechtfertigt, selbst wenn dieses...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (7 (1996) Nr.8 S.282-283)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381 Handel
351.77 Gesundheitsschutz
338.83 Wettbewerbsbeschränkung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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