Ausländische Ausbildungs-und Praxiszeiten bei der Vordienstzeitenanrechnung : OGH 8 Ob A 2105/96h v.23.5.1996
Es soll keineswegs übersehen werden, dass Art.48 EG-Vertrag gegenüber Bulgarien als Drittstaat nicht gilt, jedoch ist der Grundsatz der Gleichbehandlung als Gebot der materiellen Gerechtigkeit nicht auf Vertragsstaaten beschränkt. Es stellt vielmehr eine Diskriminierung eines ausländischen Arbeitneh...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 331.2 Gehalt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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