Ausländische Ausbildungs-und Praxiszeiten bei der Vordienstzeitenanrechnung : OGH 8 Ob A 2105/96h v.23.5.1996

Es soll keineswegs übersehen werden, dass Art.48 EG-Vertrag gegenüber Bulgarien als Drittstaat nicht gilt, jedoch ist der Grundsatz der Gleichbehandlung als Gebot der materiellen Gerechtigkeit nicht auf Vertragsstaaten beschränkt. Es stellt vielmehr eine Diskriminierung eines ausländischen Arbeitneh...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.08.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein