Einstweilige Verfügung gegen Einführung von Zeiterfassungssystemen : OLG Wien 9 Ra 123/95 v.20.10.1995, Revision zulässig
(ArbVG § 96a, EO § 381) / Der Anspruch auf Unterlassung von Kontrollmassnahmen, die die Menschenwürde berühren, kann grundsätzlich durch Erwirkung einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.02.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Personalinformationssystem
331.81 Arbeitszeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Personalinformationssystem | Dokument Nr. A-882023 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |