Einstweilige Verfügung gegen Einführung von Zeiterfassungssystemen : OLG Wien 9 Ra 123/95 v.20.10.1995, Revision zulässig

(ArbVG § 96a, EO § 381) / Der Anspruch auf Unterlassung von Kontrollmassnahmen, die die Menschenwürde berühren, kann grundsätzlich durch Erwirkung einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalinformationssystem
331.81 Arbeitszeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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