Datenschützer weiterhin skeptisch zum Lauschangriff

Die Datenschützer stossen sich an der Tatsache, dass bei einem Lauschangriff auch völlig unbeteiligte (und unverdächtige) Personen abgehört werden könnten / Hier müsse ein "Beweisverwertungsverbot" gesichert sein.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.02.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.71.004.5 Staatsbürger: Überwachung
342.721 Datenschutz
351.74 Polizei
Region:Österreich
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