Strafe für verbotene Mietrechtsablöse : VfGH G 276/94 v.4.12.1995
(MRG § 27) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass bei einer Verwaltungsstrafe für eine verbotene Ablöse für die Aufgabe eines Mietrechts an einer Wohnung die Mindeststrafe auch die Höchststrafe darstellen kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (50 (1996) Nr.4766)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.08.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
343.271 Geldstrafe 342.562 Gesetz: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (MRG § 27) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass bei einer Verwaltungsstrafe für eine verbotene Ablöse für die Aufgabe eines Mietrechts an einer Wohnung die Mindeststrafe auch die Höchststrafe darstellen kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |